Aktuell erfolgt per E-Mail die Abfrage des sgn. Wirtschaftlichen Eigentümers für juristische Personen, die den Umweltbonus erhalten haben.
Beachten Sie bitte: Es handelt sich hierbei um eine tatsächliche Abfrage des BAFA und nicht um eine Phishing-E-Mail.
Ergänzend zur Definition des Wirtschaftlichen Eigentümers:
Es handelt sich um natürliche Personen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle eine juristische Person steht (vgl. § 3 GwG).
Bei juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften gelten nach § 3 Abs. 2 GwG natürliche Personen als wirtschaftlich Berechtigte, die unmittelbar oder mittelbar
- Eigentümer von mehr als 25 % des Kapitals sind,
- mehr als 25 % der Stimmrechte kontrollieren oder
- auf vergleichbare Weise Kontrolle ausüben (z. B. als Komplementär oder durch ein Vetorecht).
Lässt sich kein tatsächlich wirtschaftlich Berechtigter ermitteln, ist der „fiktive“ wirtschaftlich Berechtigte zu melden. Als fiktiv wirtschaftlich Berechtigter gilt der/die gesetzliche Vertreter oder der geschäftsführende Gesellschafter oder der Partner des Vertragspartners (§ 3 Abs.2 S.5 GwG).
Hintergrund der Abfrage sind Verpflichtungen Deutschlands bzw. der Zuwendungsempfänger aus der anteiligen Refinanzierung des Umweltbonus aus EU-Mitteln gemäß der Verordnung (EU) 2021/241 vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität (DARP).
Die Antworten sind bitte an die E-Mail-Adresse Elektromobilitaet-darp@bafa.bund.de oder über den Upload-Bereich des BAFA unter https://fms.bafa.de/BafaFrame/upload (verschlüsselt) zu senden.