Aktuell versendet das BAFA eine Informations-E-Mail zur anteiligen Finanzierung des Umweltbonus aus EU-Mitteln.
Die E-Mail richtet sich an Privatpersonen, die eine Förderung für ein Elektrofahrzeug erhalten haben und enthält Hinweise zu den mit der EU-Finanzierung verbundenen Aufbewahrungspflichten der Zuwendungsempfänger, zu Prüfrechten der EU sowie zu Veröffentlichungen im Transparenzportal.
Beachten Sie bitte:
Es handelt sich hierbei um eine echte E-Mail des BAFA und nicht um eine Phishing-E-Mail.
Die E-Mail dient ausschließlich der Information der Zuwendungsempfänger. Es müssen keine Daten an das BAFA übermittelt werden.
Hintergrund der Informations-E-Mail sind Verpflichtungen Deutschlands bzw. der Zuwendungsempfänger, die sich aus der anteiligen Refinanzierung des Umweltbonus aus EU-Mitteln gemäß der ARF-Verordnung (EU) 2021/241 vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität ergeben.