Das Datenblatt, das mit der Version 2.3 der Druckapplikation des iSFP eingeführt wird, wurde den Softwareentwicklern von Bilanzierungsprogrammen übergeben, mit der Vorgabe, es bis Ende des Jahres zu implementieren. Ab dann kann das Datenblatt als Teil der iSFP-Umsetzungshilfe und mit dem iSFP-Fahrplan bei Stichprobenkontrollen beim BAFA hochgeladen werden - verpflichtend ist das Datenblatt ab dem 01.02.2023 miteinzureichen.
Das Datenblatt zur Qualitätssicherung ist zur Vorprüfung der einzureichenden Werte für die Energieberaterinnen und Energieberater und als Teil der Prüfung der iSFPs beim BAFA gedacht. Es muss den Auftraggeberinnen und Auftraggebern nicht erläutert werden.
Mehr Informationen rund um den iSFP und zur neuen Version 2.3 sind auf der Webseite des Gebäudeforums zu finden.