02.08.2022Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW):  EU Kommission genehmigt Förderung von grünen Fernwärmenetzen

Die Europäische Kommission hat die beihilferechtliche Genehmigung für die BEW erteilt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) plant den Start des Förderprogramms für Mitte September.

Die klimaneutrale Wärmeversorgung spielt bei der Erreichung der Klimaziele eine wesentliche Rolle. Grüne Fernwärmenetze verringern dabei nicht nur die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen, sondern ermöglichen auch die effiziente Wärmeversorgung von Verbrauchern mit erneuerbaren Energien.

Die BEW nimmt bei der Förderung das Wärmenetz als Ganzes in den Blick und zielt auf zwei Bereiche: den Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen an erneuerbaren Energien und Abwärme sowie den Ausbau und die Transformation bestehender Netze.

Das Förderprogramm ist in vier aufeinander aufbauende Module gegliedert.

Förderfähig in Modul 1 sind Transformationspläne und Machbarkeitsstudien zur Transformation bzw. Neubau von Wärmenetzsystemen. Diese müssen auf die Wärmeversorgung von mehr als 16 Gebäuden oder mehr als 100 Wohneinheiten ausgerichtet sein.

Die systemische Förderung umfasst den Neubau von Wärmenetzen, die zu mindestens 75 % mit erneuerbaren Energien und Abwärme gespeist werden, sowie die Transformation von Bestandsinfrastrukturen zu treibhausgasneutralen Wärmenetzen. Die Förderung in Modul 2 umfasst grundsätzlich alle Maßnahmen von der Installierung der Erzeugungsanlagen über die Wärmeverteilung bis zur Übergabe der Wärme an die versorgten Gebäude. Hierfür wird ein Investitionszuschuss in Höhe von maximal 40 % für Investitionen in Erzeugungsanlagen und Infrastruktur gewährt.

Der systemische Ansatz wird mit Modul 3 durch Einzelmaßnahmen ergänzt. Zusätzlich wird in Modul 4 eine Betriebskostenförderung gewährt für (i) die Erzeugung von erneuerbarer Wärme aus Solarthermieanlagen sowie (ii) aus strombetriebenen Wärmepumpen, die in Wärmenetze einspeisen. Diese Förderung gilt sowohl für den Neubau von Wärmenetzen als auch bei transformierten Bestandsnetzen.

Der Start des Förderprogramms ist für Mitte September geplant. Nach Inkrafttreten wird die Antragsstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich sein. Mit dem Inkrafttreten werden auch detaillierte Informationen zum Antragsverfahren auf der BAFA-Homepage veröffentlicht.

Weitergehende Informationen zu den Fördermodulen der BEW sowie der Fördermittelausstattung finden Sie in der Pressemitteilung des BMWK.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

confirm selection