01.10.2025Vereinfachungen für Unternehmen beim Lieferkettengesetz

BAFA setzt die Weisung des BMWE um.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) angewiesen, bei der Anwendung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) folgendermaßen zu agieren:

Das BAFA wird die Prüfung der Unternehmensberichte ab sofort einstellen. Soweit der Gesetzentwurf, den die Bundesregierung am 3. September beschlossen hat, die Streichung von Bußgeldtatbeständen vorsieht, wird das BAFA laufende Ordnungswidrigkeitenverfahren auf Grundlage dieser Tatbestände ebenfalls einstellen und keine neuen Verfahren eröffnen.

Für die Verhängung von Bußgeldern bei den verbliebenen Bußgeldtatbeständen gelten fortan hohe Voraussetzungen. Sie werden nur noch bei schweren Verstößen verhängt, die mit besonders gravierenden Menschenrechtsverletzungen zusammenhängen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie finden Sie hier.

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