Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat zum 13. August 2024 die Richtlinie für das Förderprogramm „STARK“ novelliert. Das Programm hat die Stärkung der Transformationsdynamik und den Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerksstandorten zum Ziel.
Mit der novellierten Richtlinie sollen zusätzlich Unternehmensinvestitionen in den Kohleregionen zum Auf- und Ausbau von Produktionskapazitäten in Transformationstechnologien angereizt werden. Dafür wurde eine eigene neue Förderkategorie 12 – Transformationstechnologien eingeführt.
Die Pressemitteilung des BMWK finden Sie hier.
Die novellierte Förderrichtlinie können Sie folgender Internetseite entnehmen.
Weitergehende Informationen zum Förderprogramm und zur Antragsstellung finden Sie unter: https://www.bafa.de/stark