18.12.2025Innovativer Schiffbau: Zusätzliche Mittel in 2026

Für das Förderprogramm „Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze“ stehen in 2026 zusätzliche Mittel in Höhe von 10,5 Mio. Euro zur Verfügung. Das Förderprogramm ist somit im kommenden Haushaltsjahr mit insgesamt 34,2 Millionen Euro an Barmitteln ausgestattet.

Die zusätzlichen Mittel stehen nur im Jahr 2026 zur Verfügung. Gefördert werden können hiermit schiffbauliche Vorhaben, die über einen sehr kurzen Zeitraum von einem Jahr abgewickelt und ausgezahlt werden sollen. Wichtig ist dabei, dass die Vorhaben im Jahr 2026 zahlungswirksam sind, das heißt: Die vorgesehenen Mittel müssen im Jahr 2026 tatsächlich ausgezahlt werden. 

Um den Zeitplan einzuhalten sollten die Vorhaben idealerweise bis August 2026 abgeschlossen sein. Der Verwendungsnachweis sollte bis Oktober 2026 eingereicht werden.

Wenn Sie Projektideen z. B. für innovative Komponenten, Anlagen oder Verfahren verfolgen, die unter die Richtlinie des Förderprogramms subsumiert werden können, senden Sie diese gern kurzfristig an das BAFA als zuständige Bewilligungsbehörde (E-Mail: schiffbau@bafa.bund.de). 

Für Fragen zur Förderfähigkeit senden Sie bitte eine E-Mail an schiffbau@bafa.bund.de.

Nähere Informationen zu den Fördervoraussetzungen finden Sie unter www.bafa.de/isb. Hier können Sie auch die Förderung beantragen. 

Wir werden die eingegangenen Vorschläge bzw. Anträge prüfen und – abhängig vom Vorhaben und den verfügbaren Mitteln – über eine Förderung entscheiden. Auch wenn Sie bisher wenig oder keine Erfahrung mit der Beantragung von Fördermitteln haben, wie beispielsweise viele kleine und mittlere Unternehmen, sind entsprechende Vorhaben ausdrücklich willkommen. Beachten Sie bitte abschließend, dass bei Antragstellung mit den Vorhaben noch nicht begonnen worden sein darf, d. h. es darf noch kein rechtsverbindlicher Vertrag geschlossen worden sein. 

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