05.01.2017Neues Filmförderungsgesetz in Kraft getreten

Seit dem 1. Januar 2017 gilt das neue Filmförderungsgesetz (FFG) vom 23. Dezember 2016.

Die Erhebung der Filmabgabe nach dem FFG ist aufgrund abgaberechtlicher Vorgaben regelmäßig befristet. Die Laufzeit des bisherigen FFG endete am 31. Dezember 2016. Zum 1. Januar 2017 trat ein neues FFG in Kraft, mit dem die Filmabgabe fortgesetzt wird. Das Gesetz wurde neu strukturiert und den aktuellen technischen und wirtschaftlichen Entwicklungen im Medienbereich angepasst.

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