25.08.2016Abschlussprüferaufsichtsstelle setzt Zusammenarbeit mit dem Public Company Accounting Oversight Board fort

Gemeinsame Inspektionen auch nach Umsetzung der EU-Reform zur Abschlussprüfung;
APAS knüpft an bisherige Zusammenarbeit mit dem PCAOB an

Gemeinsame Inspektionen auch nach Umsetzung der EU-Reform zur Abschlussprüfung

Die Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (APAS) hat am 19. August 2016 eine Absichtserklärung mit der USUnited States-amerikanischen Prüferaufsicht, dem Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB) unterzeichnet. Gemeinsam mit der nunmehr bis 2022 befristeten Adäquanzentscheidung der EU-Kommission sowie mit einer begleitenden Datenschutzvereinbarung schafft diese Erklärung die notwendigen Voraussetzungen für den Austausch von Informationen und die Durchführung gemeinsamer Inspektionen bei Abschlussprüfern, die sowohl unter der Aufsicht der APAS als auch des PCAOB stehen.

APAS knüpft an bisherige Zusammenarbeit mit dem PCAOB an

Die Zusammenarbeit, die bereits in der Vergangenheit mit der vorherigen Abschlussprüferaufsicht begonnen wurde, wird damit fortgesetzt. Sie findet ihren Ausdruck insbesondere in der Durchführung von gemeinsamen Inspektionen mit dem PCAOB bei den betreffenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.

Ralf Bose, Leiter der APAS, hebt hervor: „Dass die APAS so kurzfristig nach Aufnahme ihres Amtes diese gegenseitige Erklärung erneuern konnte, beweist, welchen hohen Wert beide Parteien der Zusammenarbeit beimessen und belegt die Überzeugung, auf dem begonnenen Weg voranschreiten und die Kooperation weiter vertiefen zu können. Die unmittelbare praktische Bedeutung liegt darin, dass wir nun die laufende gemeinsame Inspektion wie geplant fortsetzen und die für den Herbst vorgesehene gemeinsame Inspektion planmäßig beginnen können. Die Erklärung ist somit ein Meilenstein zur weiteren Stärkung des wechselseitigen Vertrauens in die Aufsichtsmaßnahmen der jeweils anderen Stelle.

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