03.04.2020BAFA hilft schnell und unbürokratisch in der Corona-Krise

Das BAFA nimmt in allen Bereichen Rücksicht auf die besondere Situation der von Corona betroffenen Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger.

Die Corona-Pandemie und die notwendigen Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung stellen die deutsche Unternehmen und Menschen in unserem Land vor große Herausforderungen, die in dieser Form noch nie da gewesen sind. Das zentrale wirtschaftspolitische Ziel der Bundesregierung ist, unsere Unternehmen in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen und damit die erfolgreiche Vielfalt besonders der kleinen und mittleren Unternehmen zu erhalten.

Seit heute gibt es für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler, die von der Corona-Krise betroffen sind, eine neue Förderung für professionelle Beratungen zur Bewältigung der aktuellen Herausforderungen. Mit den Ergänzungen der Richtlinie werden professionelle Beratungsleistungen mit bis zu 4.000 Euro ohne Eigenanteil gefördert. BAFA-Präsident Torsten Safarik begrüßt diese Neuerungen: „Mehr Geld, schnell und unbürokratisch - mit der Förderung von Unternehmensberatungen für von Corona betroffene Unternehmen helfen wir einen Weg durch die Krise zu finden.

Um den Unternehmen und Menschen weiterzuhelfen gewährt das BAFA in vielen Bereichen großzügige Fristverlängerungen, wie z.B. bei der normalerweise strikten Frist in der Besonderen Ausgleichsregelung und den allgemeinen Fristen im Förderprogramm „Heizen mit erneuerbaren Energien“. Außerdem werden bis auf weiteres die Stichprobenkontrollen bei Energieaudits ausgesetzt.

Jeder erfolgreiche Antrag kann dabei helfen, ein Unternehmen in schweren Zeiten zu unterstützen und neue Aufträge für Handwerker vor Ort zu generieren“ betont Torsten Safarik.

Auch in allen anderen Bereichen geht das BAFA auf die besonderen Herausforderungen durch die Corona-Krise ein. Das BAFA empfiehlt allen betroffenen Antragstellern sich zu melden und ihre besondere Situation zu schildern, um gemeinsame Lösungen zu erarbeiten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite www.bafa.de und den jeweiligen Programmen.

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