Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

Notwendige Cookies (nicht abwählbar)

Einige Cookies sind technisch notwendig, um die Seite vollständig zu nutzen.

Statistik

Statistik-Cookies erfassen Informationen anonymisiert. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher und Besucherinnen unsere Website nutzen. Die Statistik-Software läuft im Auftrag des BAFA ausschließlich auf den Webservern unseres Dienstleisters „ITZBund“. Eine Speicherung der Nutzungsinformationen findet nur dort statt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.

Loading...

11.08.2017Förderrechner für Investitionen in Kälte- und Klimaanlagen

Für Investitionen in Kälte- Klimaanlagen steht ab sofort ein Förderrechner zur Verfügung. Der Online-Rechner ermittelt die Förderhöhe für Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen.

In nur vier Schritten zum Ergebnis

Der Rechner ist klar und einfach aufgebaut und ermittelt in nur vier Schritten die Zuschüsse für die Voll- oder Teilsanierung sowie für die Neuerrichtung einer Kälte- oder Klimaanlage. Darüber hinaus zeigt der Rechner optionale Bonusmaßnahmen wie z.B. für die Errichtung eines Wärmespeichers oder eines Freikühlers an. Der Rechner stellt dabei auf folgende Parameter ab: Art der Maßnahme bzw. Anlage, die Leistung sowie das verwendete Kältemittel. Nicht förderfähige Kombinationen werden als solche angezeigt.

Planungshilfe

Die Ergebnisse sind unverbindlich, stellen aber eine wertvolle Planungshilfe für die Finanzierung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen dar. Denn einerseits kann leicht ermittelt werden, ob eine bestimmte Maßnahme förderfähig ist. Andererseits lässt sich so die Höhe des Zuschuss errechnen. Auch „Was-wäre-wenn“-Analysen zum Vergleich verschiedener Anlagenvarianten sind mithilfe des Förderrechners leicht durchzuführen.

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Unternehmen, aber auch gemeinnützige Organisationen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände und Eigenbetriebe, Schulen, Krankenhäusern sowie kirchlichen Einrichtungen.

Antragsstellung

Anträge können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden, das den Zuschuss nach der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen auszahlt.

Ziel der Förderung

Der Zuschuss soll Anlagenbetreibern einen Anreiz bieten, in möglichst energieeffiziente Anlagen zu investieren. In diesen Anlagen werden im Gegensatz zu herkömmlichen Anlagen Kältemittel mit geringer Treibhauswirksamkeit verwendet, was regelmäßig mit höheren Kosten verbunden ist. Energieeffiziente Anlagen verbrauchen erheblich weniger Energie und verursachen deutlich geringere CO2-Emissionen aus der Stromerzeugung. Durch die Verwendung halogenfreier Kältemittel oder Kältemittel mit geringer Treibhauswirksamkeit werden auch die direkten Emissionen reduziert. Fördervoraussetzung ist daher die Verwendung hocheffizienter Komponenten und Systeme.