26.03.2020Informationstag Besondere Ausgleichsregelung findet digital statt

Am 26. März 2020 informieren sich Unternehmen und Energieexperten beim dritten Informationstag zu Neuerungen und der Verwaltungspraxis in der Besonderen Ausgleichsregelung.

Der dritte Informationstag zur Besonderen Ausgleichsregelung findet in diesem Jahr aufgrund der Corona-Pandemie in einem neuen Format statt. So wurden die Vorträge bereits einige Tage zuvor aufgenommen und werden heute den rund 650 Teilnehmern elektronisch zur Verfügung gestellt. Zusätzlich bietet das BAFA mit einer verstärkt besetzten Hotline ein interaktives Element, um Raum für Rückfragen und Austausch zu schaffen.

Aufgrund der Corona-Pandemie kann es für einige Unternehmen unmöglich sein, die für die Antragsstellung erforderlichen Unterlagen bis zur materiellen Ausschlussfrist einzureichen. Torsten Safarik, Präsident des BAFA, teilt hierzu mit: „Falls es Unternehmen wegen der Corona-Pandemie nicht schaffen, die erforderlichen Unterlagen vor Fristende einzureichen, werten wir diese Umstände selbstverständlich als höhere Gewalt und die Anträge können ausnahmsweise mit Begründung nach dem 30. Juni eingereicht werden.

Traditionell wird am Informationstag über die aktuellen Änderungen in der Besonderen Ausgleichsregelung informiert. Die Referentinnen und Referenten des BAFA stellen beispielsweise die Neuerungen bei der europäischen und deutschen Rechtsprechung und die Zwischenergebnisse aus dem gemeinsamen Konsultationsprozess von Bundesnetzagentur (BNetzA), Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beim Thema Messen und Schätzen vor. Weiterhin stellt erstmals ein externes Rednertandem vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) die Einbindung der Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer in das Verfahren vor.

Eine weitere Neuheit bei der Antragsstellung ab diesem Jahr ist der Einsatz von künstlicher Intelligenz. Erstmalig erhalten die Antragssteller bereits während der Dateneingabe einen Hinweis, wenn ein Algorithmus Anhaltspunkte für fehlerhafte Eingaben findet.

Weitere Informationen zu den Tätigkeiten des BAFA im Energiebereich und der Besonderen Ausgleichsregelung finden Sie auf der Internetseite des BAFA.

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