07.05.2020Künstliche Intelligenz im BAFA

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) setzt erstmals künstliche Intelligenz in einem seiner Antragsverfahren ein.

Bei einem Antrag zur Begrenzung der EEG-Umlage im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung müssen alle wichtigen Unterlagen fristgerecht vor der materiellen Ausschlussfrist Ende Juni vorliegen. Beim Verpassen dieser Frist droht den stromkostenintensiven Unternehmen die unkorrigierbare Ablehnung des Antrags und damit die Zahlung der vollen EEG-Umlage.

Um dieses Risiko für Unternehmen zu minimieren hat das BAFA das Antragsverfahren in diesem Jahr grundlegend modernisiert: Mithilfe von künstlicher Intelligenz wird in den hochgeladenen Antragsunterlagen automatisch nach Fehlern gesucht. Wenn mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit festgestellt wird, dass möglicherweise die falschen Unterlagen hochgeladen wurden, gibt das Antragsportal eine Warnmeldung aus. Die Künstliche Intelligenz des zugrundeliegenden Programms der Intrafind Software AG wurde gemeinsam mit dem BAFA für die spezifischen Bedürfnisse des Antragsverfahrens trainiert und optimiert.

Torsten Safarik, Präsident des BAFA: „Für uns ist es ein wichtiges Ziel, Fehler bei der Antragstellung und die Zahl von vermeidbaren Verfristungen deutlich zu reduzieren. Dies erreichen wir mit dem erstmaligen Einsatz von künstlicher Intelligenz im BAFA.“

Neben diesem neuen Verfahren hat das BAFA auch seine Webseite grundlegend überarbeitet, um die Unternehmen noch klarer und einfacher zu informieren. Zudem erhalten die Unternehmen, die ihren Antrag bis 15. Mai 2020 stellen, eine qualifizierte Eingangsbestätigung, dass sie die Frist bis 30. Juni 2020 eingehalten haben.

Aufgrund der Corona-Pandemie kann es für einige Unternehmen unmöglich sein, diese Frist einzuhalten. Bereits Ende März hatte das BAFA verkündet, dass es, falls Unternehmen wegen der Corona-Pandemie es nicht schaffen, die erforderlichen Unterlagen vor Fristende einzureichen, dies als höhere Gewalt werten wird. In diesen Fällen können ausnahmsweise die Anträge mit dieser Begründung nach dem 30. Juni eingereicht werden.

Zur Klarstellung plant die Bundesregierung eine Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Es ist beabsichtigt, die Frist für die Einreichung der fristrelevanten Unterlagen bis zum 30. November 2020 zu verlängern.

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