Die Handreichung des BAFA bietet eine konkrete Orientierungshilfe zur Berücksichtigung von Kinderrechten bei der Umsetzung der Sorgfaltspflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen ab einer bestimmten Größe, menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten zu beachten. Da Kinder fast ein Drittel der Weltbevölkerung stellen, wirkt sich unternehmerisches Handeln in Lieferketten zwangsläufig auf sie aus. Zugleich sind Kinder eine besonders schützenswerte, weil äußerst vulnerable Gruppe. Als Maßnahmen zum Schutz der Kinder vor Ausbeutung sind die Verbote von Kinderarbeit und ihren schlimmsten Formen zentral im LkSG verankert.
Die neue Handreichung zielt darauf ab, Unternehmen bei der Berücksichtigung der Besonderheiten von Kinderrechten zu unterstützen. Es wird aufgezeigt, wo die Ursachen von Kinderrechtsverletzungen liegen und wie sich Kinderarbeit besser identifizieren und bekämpfen lässt.
Die Handreichung befasst sich mit den Bestimmungen des LkSG, die Kinder direkt und indirekt betreffen. Es werden Empfehlungen gegeben, wie Unternehmen diese Bestimmungen im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten umsetzen können. Es werden zudem Wege und Beteiligungsmöglichkeiten aufgezeigt, die bei der Verhinderung und Beseitigung von Kinderarbeit hilfreich sein können. Die Unterstützung durch Dritte, d. h. insbesondere durch Kinderrechtsorganisationen, Gewerkschaften oder Brancheninitiativen, kann einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, den erforderlichen Kinderschutz durch angemessenes Vorgehen und mit nachhaltiger Wirkung zu implementieren.
Nähere Hinweise, Empfehlungen und zahlreiche Praxisbeispiele finden sich in der neuen Handreichung. Ergänzend stehen eine Zusammenfassung (Executive Summary) sowie ein Papier mit den wichtigsten Fragen und Antworten zur Verfügung. Die Dokumente werden zeitnah auch auf Englisch verfügbar sein. Weitere Übersetzungen sind geplant.