04.12.2019Jährlicher Bericht zum Rückbau der Kernkraftwerke veröffentlicht 

Die Bundesregierung hat auf Grundlage der Prüfung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) den Bericht zur finanziellen Vorsorge der Kernkraftwerksbetreiber für deren Rückbauverpflichtungen erstellt.

Dieser Bericht ist der zweite seiner Art und wurde kürzlich vom Deutschen Bundestag veröffentlicht.

Der Bericht stellt dar, inwieweit die künftig anfallenden Ausgaben für Rückbauverpflichtungen der Höhe nach gedeckt sind und leistet insoweit einen Beitrag zur Erhöhung der Transparenz über die finanzielle Vorsorge der Betreiber von Kernkraftwerken.

Zum Stichtag 31. Dezember 2018 befanden sich noch sieben der 23 Kernkraftwerke im Leistungsbetrieb. Des Weiteren waren zwei Kernkraftwerke in der Nachbetriebsphase und insgesamt 14 in Stilllegung und Abbau. Jeder Betreiber der 23 Kernkraftwerke hat dem BAFA fristgemäß bis zum 30. Juni 2019 eine Aufstellung der Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen vorgelegt. Zudem machten die Betreiber Angaben zu ihrer Liquiditätssituation. Diese Informationen hat das BAFA geprüft und die folgenden Erkenntnisse gewonnen:

Insgesamt haben die Betreiber der Kernkraftwerke zum 31. Dezember 2018 Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen i. H. v. 21,9 Mrd. Euro ausgewiesen. Die Prüfung des BAFA hinsichtlich der Aufstellungen der Rückstellungen führte zu keinen Beanstandungen. Ebenso haben sich aus der Prüfung der verfügbaren liquiden Mittel durch das BAFA keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Betreiber den Rückbauverpflichtungen - insbesondere in den nächsten drei Geschäftsjahren - nicht nachkommen können.

Der Bericht beruht auf § 7 Transparenzgesetz und ist auf der Internetseite des BAFA unter www.bafa.de > Wirtschafts- und Mittelstandsförderung > Rückbau-Rückstellungen Kernkraftwerke verfügbar.

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