06.12.2021Innovativer Schiffbau in Deutschland: Förderung wird fortgesetzt

Ab 1. Januar 2022 können Anträge nach der neuen Richtlinie „Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze“ gestellt werden.

Am Freitag, den 03. Dezember 2021, ist die neue Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zum Förderprogramm „Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze“ im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Damit wird die bestehende Förderung für innovativen Schiffbau lückenlos fortgeführt.

Der innovative Schiffbau ist eine wichtige Säule der maritimen Wirtschaft in Deutschland. Einen wichtigen Beitrag leistet dazu das Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, das von den Küstenländern Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein anteilig finanziert wird. Vom Bund sind dafür Fördermittel in Höhe von 70 Millionen Euro vorgesehen.

Das Programm greift die stragischen Ziele der „Maritimen Agenda 2025“ der Bundesregierung auf und setzt Anreize für eine verstärkte Innovationstätigkeit der deutschen Werften. Dies trägt zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Werftindustrie bei und sichert so zukunftsfähige Arbeitsplätze. Weiterhin trägt die Innovationsförderung zu einer Erhöhung der Wertschöpfung in zum Teil strukturschwachen Regionen bei.

Ziel des Programmes ist es, deutsche Werften bei der erstmaligen industriellen Anwendung von innovativen Produkten und Verfahren im europäischen Raum zu unterstützen. Auch von deutschen Werften gefertigte Offshore-Strukturen können in diesem Rahmen gefördert werden. Das Programm richtet sich an Schiffbau-, Schiffsreparatur- und Schiffsumbauwerften oder deren Tochterunternehmen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Kleine und mittelgroße Werften werden durch höhere Fördersätze besonders gefördert.

Mit der Förderung wird künftig ein verstärkter Beitrag zum Klimaschutz geleistet. Im Fokus stehen dabei schiffbauliche Innovationen, die erheblich zur Emissionsminderung des Schiffes beitragen oder nachweisbare Qualitäts- und Leistungsverbesserungen im Klima- und Umweltbereich erzielen.

Die neue Förderrichtlinie tritt am 1. Januar 2022 in Kraft und ist bis zum 31. Dezember 2023 befristet.

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie unter: https://www.bafa.de/isb

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