Rede des Präsidenten Andreas Obersteller auf der Konferenz »Finanzierungsfragen und rechtliche Rahmenbedingungen Fokus Iran«

Anfang 15.05.2017
Ort Berlin

„Großes Interesse deutscher Unternehmen am Iran-Handel“

BAFA-Präsident Andreas Obersteller hält einen Vortrag auf der Konferenz Finanzierungsfragen und rechtliche Rahmenbedingungen Fokus Iran Quelle: © BAFA

Der Präsident des BAFA, Andreas Obersteller, hielt nach der Begrüßung durch den Vorsitzenden des NuMOV Burkhard Dahmen vor etwa 250 Wirtschaftsvertretern einen Vortrag zu den exportkontrollrechtlichen Rahmenbedingungen mit Fokus Iran. Obersteller hob zunächst die Bedeutung der Exportkontrolle für die Außen- und Sicherheitspolitik der Bundesregierung hervor. Danach gab er einen Überblick zu den aktuell geltenden Exportbestimmungen für Ausfuhren in den Iran.

Obersteller verwies darauf, dass die Europäische Union die Wirtschafts- und Finanzsanktionen am sogenannten Implementation Day am 16. Januar 2016 aufgehoben habe. Damit sei ein Großteil des Iran-Exports weder verboten noch genehmigungspflichtig. Unternehmen müssten jedoch auch weiterhin ihr Iran-Geschäft umfassend exportkontrollrechtlich prüfen, da bestimmte Sanktionen u. a. zum Nuklear-, Raketen- und Rüstungsprogramm fortgelten. Hierzu sollten sich die Exporteure mit den Vorschriften vertraut machen und sofern einschlägig Genehmigungen beantragen.

Soweit erforderlich, könnten sich Unternehmen zusätzlich absichern, indem sie beim BAFA einen sogenannten Nullbescheid beantragen. Hierbei handelt es sich um eine behördliche Bescheinigung, dass das geplante Geschäft keinen Verboten und Genehmigungspflichten unterliegt. Obersteller betonte aber, dass Anträge auf Nullbescheide auf Fälle beschränkt werden sollten, in denen Unternehmen unsicher seien, ob eine Genehmigungspflicht bzw. ein Verbot greift oder wenn eine Bank oder der Zoll dies verlange.

Ihm sei bewusst, dass die Rahmenbedingungen für den Iran-Handel nicht einfach seien, da für viele Unternehmen auch das US-Recht eine Rolle spiele. Das BAFA verzeichne ein großes Interesse am Iran-Handel, die Einflüsse des US-Rechts auf deutsche Unternehmen sowie auf Bankgeschäfte in der EU hätten jedoch zu einer gewissen Ernüchterung geführt.

Das BAFA schaffe für das europäische Recht durch sein umfassendes Informationsangebot Transparenz für den legalen Handel. Damit ermögliche es den Unternehmen die eigenverantwortliche Prüfung des Iran-Geschäfts. Zu den vom BAFA bereitgestellten Informationen gehören insbesondere das Iran-Merkblatt, die Webseite, der Newsletter Exportkontrolle Aktuell und der Informationstag Exportkontrolle im Dezember 2017.

Adresse

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn

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