Rede des Präsidenten Andreas Obersteller anlässlich des Informationstages Besondere Ausgleichsregelung am 26. März 2019 in Frankfurt am Main

Anfang 26.03.2019 09:30 Uhr
Ende 26.03.2019 09:45 Uhr
Ort Frankfurt Marriott Hotel
Redner Andres Obersteller, Präsident Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

„Der 2. Informationstag der Besonderen Ausgleichsregelung steht im Zeichen aktueller Entwicklungen, vor allem der einschlägigen Änderungen aus dem Energiesammelgesetz."

2. Informationstag Besondere Ausgleichsregelung Andreas Obersteller, Präsident des BAFA (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Eröffnungsrede des Präsidenten beim 2. Informationstag Besondere Ausgleichsregelung Quelle: © BAFA

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

ich begrüße Sie ganz herzlich zum 2. Informationstag Besondere Ausgleichsregelung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Besonders begrüßen möchte ich heute die Vertreterin des Bundeswirtschaftsministeriums Frau Ministerialrätin Schumacher, den Präsidenten des Verwaltungsgerichts Frankfurt, Herrn Dr. Gerster und seiner Kollegin Frau Dr. Moradi Karkay, die Vertreter des Arbeitskreises EEG / KWKG des Instituts der Wirtschaftsprüfer und die Vertreter der Übertragungsnetzbetreiber.

Meine Damen und Herren, diente der letztjährige Informationstag dem Überblick über die verschiedenen Aspekte der Besonderen Ausgleichsregelung, so stehen am heutigen Tag die aktuellen Entwicklungen und ausgewählte Problembereiche im Vordergrund, an erster Stelle natürlich das sogenannte Energiesammelgesetz, soweit es die Besondere Ausgleichsregelung betrifft.

Diese Regelung, die ursprünglich vor der parlamentarischen Sommerpause im Juli letzten Jahres in Kraft treten sollte, verzögerte sich aus Gründen, die nichts mit der Besonderen Ausgleichsregelung zu tun hatten, diese aber massiv beeinflussten.

Als sich das Inkrafttreten des Gesetzes kurz vor Weihnachten abzeichnete, konnte das BAFA entgegen der sonst üblichen Praxis nicht nur keine Begrenzungsbescheide erteilen, sondern musste noch einmal in das Prüfungsverfahren zu den selbst verbrauchten Strommengen und der Bruttowertschöpfung eintreten.

In Anbetracht des Umstandes, dass Begrenzungsbescheide jeweils ab dem Januar des Folgejahres zur Antragstellung gelten, wurden deshalb in großem Umfang Begrenzungsbescheide mit Korrekturvorbehalt versandt, etwas, was es bis dahin noch nie gegeben hatte. Damit begann für viele von Ihnen eine intensive Prüfungsphase.

Die Neuregelungen der §§ 62 a und b des EEG, die primär dazu dienen, den Unternehmen die Berechnung ihrer Stromweiterlieferungen zu ermöglichen ohne an der fehlenden Messung zu scheitern und damit die Begünstigung insgesamt zu verlieren, haben eine Vielzahl von Fragestellungen aufgeworfen, die Sie und die Behörde intensiv beschäftigen.

Dies liegt nicht zuletzt daran, dass die Regelungen nicht speziell für die Besondere Ausgleichsregelung entworfen wurden, sondern für alle Weiterlieferungsfälle im Bereich des EEG, in denen unterschiedliche Umlagesätze anfallen.

Mittlerweile liegen dem Ministerium Verbändevorschläge zur Vereinfachung der Bestimmungen vor, die uns in den laufenden Verfahren jedoch noch nicht werden helfen können, da sie, falls sie aufgegriffen werden sollten, erst noch in Gesetzesform gegossen werden müssten.

Auch ich wurde gebeten, diese Vorschläge zu unterstützen. Das BAFA berät, wenn gefragt, das Ministerium vor dem Hintergrund seiner praktischen Erfahrungen und wird sich ggf. auch gerne bei einem ergänzenden Gesetzgebungsverfahren einbringen.

Vor diesem Hintergrund wünsche ich Ihnen und uns zu dem Thema heute spannende Vorträge und intensive Diskussionen.

Das BAFA ist sich der großen Bedeutung der stromkostenintensiven Industrie für den Industriestandort Deutschland und der überragenden Rolle, die dabei die Besondere Ausgleichsregelung spielt, sehr bewusst.

Wir werden deshalb die Korrekturmeldungen, die zum 31. März fällig sind, sorgfältig, aber mit Augenmaß prüfen. Dies gilt umso mehr, als diesmal 2 Antragsverfahren unmittelbar ineinander übergehen, da unser Antragsportal für 2019 vergangene Woche bereits wieder geöffnet wurde und Anträge ab dem 01. April eingereicht werden können.

Auch diesmal werden wir wieder unsere Kommunikationsstrategie zur Anwendung bringen. Dies bedeutet, dass diejenigen, die zum 15. bzw. 31. Mai ihre Anträge einreichen, wie in den Vorjahren vorgezogen Informationen zu ihren Anträgen erhalten.

Weitere Themen des heutigen Tages werden neben Hinweisen zur Antragstellung ein Überblick über die aktuelle Rechtsprechung sowie Informationen zum Umgang des BAFA mit Umstrukturierungen und der Problematik von Unternehmen in Schwierigkeiten sein.

Damit wünsche ich Ihnen einen interessanten und anregenden Tag und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

 

Adresse

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

confirm selection