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Nr.  10-11/2020 18.11.2020 Außenwirtschaft

Exportkontrolle Aktuell Oktober/November 2020

EU-Recht / Embargo-Maßnahmen

Neufassung der Dual-Use-Verordnung

Der Rat der EU unter deutschem Vorsitz und das Europäische Parlament haben sich in ihrer Verhandlungsrunde am 9. November 2020 auf eine neue Verordnung für die Exportkontrolle von Dual-Use-Gütern geeinigt. Die Verordnung ersetzt die Verordnung (EG) Nr. 428/2009 aus dem Jahr 2009. Das BAFA als zuständige Genehmigungsbehörde war in die Verhandlungen intensiv aktiv eingebunden.

Kernelemente der Einigung sind neue, striktere Kontrollvorschriften für Ausfuhren bestimmter Abhör- und Überwachungstechnik, eine vertiefte Kooperation unter den Mitgliedstaaten durch neue Abstimmungsmechanismen in diesem Bereich, die Einführung neuer Allgemeiner Genehmigungen, die Harmonisierung der Kontrollvorschriften für technische Unterstützung auf EU-Ebene, eine bessere Durchsetzbarkeit der Kontrollen durch eine verstärkte Kooperation zwischen den Genehmigungs- und Zollbehörden auf EU-Ebene sowie mehr Transparenz im Jahresbericht der EU-Kommission unter Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.

Die Einigung muss nun von den zuständigen Gremien im Rat sowie im Europäischen Parlament bestätigt werden. Eine englische Textfassung der neuen Verordnung wird im Anschluss veröffentlicht. Sie steht unter dem Vorbehalt der sprachjuristischen Prüfung. Eine offizielle Übersetzung erfolgt erst 2021. Mit einem Inkrafttreten der neuen Verordnung ist für Mitte des Jahres 2021 zu rechnen.

Das BAFA wird auf dem BAFA-Infotag am 10. Dezember 2020 über die Einigung und die neuen Regelungen informieren. Darüber hinaus wird zum Inkrafttreten der neuen Verordnung Informationsmaterial (Merkblätter etc.) veröffentlicht und zu gegebener Zeit eine Reihe von speziellen Informationsveranstaltungen angeboten werden. Nähere Informationen können Sie der Pressemitteilung des BMWi sowie des Rats der EU entnehmen.

Aktualisierung von Namenslisten 

LandÄnderungGrundlage
BelarusVierzig Personen in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 aufgenommenDurchführungsverordnung (EU) 2020/1387 vom 2. Oktober 2020
BelarusFünfzehn Personen (inkl. Alexander Lukaschenko) in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 aufgenommenDurchführungsverordnung (EU) 2020/1648 vom 6. November 2020
BurundiAngaben zu zwei Personen in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 2015/1755 geändertDurchführungsverordnung (EU) 2020/1578 vom 29. Oktober 2020
Kongo (Demokratische Republik)Angaben zu zwei Personen und drei Einrichtungen in Anhang I der Verordnung (EG) Nr.  1183/2005 geändertDurchführungsverordnung (EU) 2020/1507 vom 16. Oktober 2020
LibyenZwei Personen sowie drei Organisationen in Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 2016/44 aufgenommenDurchführungsverordnung (EU) 2020/1309 vom 21. September 2020
LibyenZwei Personen aus Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 2016/44 gestrichenDurchführungsverordnung (EU) 2020/1380 vom 1. Oktober 2020
LibyenEine Person in Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 2016/44 aufgenommenDurchführungsverordnung (EU) 2020/1481 vom 14. Oktober 2020
SyrienSieben Personen in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 aufgenommen sowie Angaben zu 18 Personen aktualisiertDurchführungsverordnung (EU) 2020/1505 vom 16. Oktober 2020
SyrienAcht Personen in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 aufgenommenDurchführungsverordnung (EU) 2020/1649 vom 6. November 2020
Türkei (Bohrtätigkeiten)Angaben zu zwei Einträgen in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 2019/1890 aktualisiertDurchführungsverordnung (EU) 2020/1655 vom 6. November 2020
UkraineVier Organisationen und zwei Personen in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgenommenDurchführungsverordnung (EU) 2020/1367 vom 1. Oktober 2020
TerrorismusÄnderungGrundlage
Al-Qaida und ISIL (Da´esh)Eine Person in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 aufgenommenDurchführungsverordnung (EU) 2020/1473 vom 13. Oktober 2020
Verbreitung chemischer WaffenÄnderungGrundlage
Verordnung (EU) 2018/1542Ein Eintrag in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 2018/1542 aktualisiertDurchführungsverordnung (EU) 2020/1463 vom 12. Oktober 2020
Verordnung (EU) 2018/1542Sechs Personen und eine Organisation in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 2018/1542 aufgenommenDurchführungsverordnung (EU) 2020/1480 vom 14. Oktober 2020
CyberangriffeÄnderungGrundlage
Verordnung (EU) 2019/796Zwei Personen und eine Einrichtung in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 2019/796 aufgenommenDurchführungsverordnung (EU) 2020/1536 vom 22. Oktober 2020

Nationales Recht

Aktualisierung der Ausfuhrliste

Am 29. Oktober 2020 ist mit Inkrafttreten der Sechzehnten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung die Ausfuhrliste aktualisiert worden. Die angepasste Ausfuhrliste bestimmt als Anlage zur Außenwirtschaftsverordnung den Umfang der nationalen Genehmigungspflichten für Rüstungsgüter und Dual-Use-Güter.

Mit der Änderungsverordnung wurden u. a. die im Jahr 2019 vereinbarten Änderungen des Wassenaar Arrangements für konventionelle Rüstungsgüter in der nationalen Ausfuhrliste berücksichtigt. Außerdem ist eine Genehmigungspflicht für die Ausfuhr von Laserkommunikationsterminals einschließlich entsprechender Software und Technologie eingeführt worden. Einen Überblick zu den Änderungen sowie weitere Informationen zur Ausfuhrliste finden Sie auf der Internetseite des BAFA unter Außenwirtschaft / Ausfuhrkontrolle / Güterlisten.

BAFA-Intern

12. Informationstag Exportkontrolle 2020

Der Informationstag Exportkontrolle wird in diesem Jahr am Donnerstag, den 10. Dezember 2020, virtuell stattfinden. Das BAFA setzt mit diesem nunmehr 12. Informationstag seine bewährte Veranstaltungsreihe fort. Den Link zur Anmeldung (Anmeldeschluss: 3. Dezember 2020) sowie das Programm mit weiteren Hinweisen zur Veranstaltung finden Sie auf der Internetseite des BAFA.

Informationen zur Änderung der AV Formulare

Die Bekanntmachung des BAFA zu den Grundsätzen der Bundesregierung zur Prüfung der Zuverlässigkeit von Exporteuren von Kriegswaffen und rüstungsrelevanten Gütern des BAFA und die Formulare zur Benennung eines Ausfuhrverantwortlichen (AV 1) sowie zur Verantwortungsübernahme (AV 2) wurden mit Wirkung zum 20. Oktober 2020 geändert. Mit der Änderung werden die Empfehlungen des BAFA für Innerbetriebliche Compliance-Programme (ICP) in der Bekanntmachung und den Formularen an die Empfehlungen im Merkblatt „Betriebsinterne Exportkontrolle“ angepasst. Darüber hinaus werden sprachliche Klarstellungen vorgenommen. Diese lassen die bisherigen Grundstrukturen der Benennung und Verantwortungsübernahme unberührt. Die Formulare AV 1 und AV 2 können künftig per E-Mail an ausfuhrverantwortliche-r@bafa.bund.de beim BAFA eingereicht werden. Die Einreichung der Originale ist nicht mehr erforderlich. Diese müssen allerdings für die Dauer von 5 Jahren aufbewahrt und auf Verlangen des BAFA vorgelegt werden.

In einer Übergangszeit bis zum 31. Januar 2021 akzeptiert das BAFA auch AV 1-Benennungen und AV 2-Erklärungen, die auf der Grundlage der mit Bekanntmachung vom 27. Juli 2015 veröffentlichten Formulare vorgenommen werden.

Alle Informationen sowie die Bekanntmachung und die neuen Formulare finden Sie unter Außenwirtschaft / Ausfuhrkontrolle / Antragsstellung / Ausfuhrverantwortlicher.

Einführung der vollelektronischen Genehmigungserteilung

Voraussichtlich zum 1. März 2021 wird das BAFA Genehmigungen, Nullbescheide und Auskünfte zur Güterliste ausschließlich in elektronischer Form erlassen. Auf die Übersendung dieser Bescheide in Papierform wird verzichtet, so dass die Unternehmen die Genehmigungen unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung im Portal ELAN-K2 Ausfuhr nutzen können. Hiervon ausgenommen bleiben Genehmigungen zur wiederholten Ausfuhr nach vorheriger Einfuhr (Ausfuhrart 231) sowie Durchfuhrgenehmigungen. Diese werden auch weiterhin in Papierform erlassen.

09.11.2020 Publikation Außenwirtschaft

Pressemitteilung Rat der EU: Einigung über neue Vorschriften für den Handel mit Gütern mit doppeltem Verwendungszweck

Die EU wird demnächst über neue Vorschriften verfügen, die einen stärker rechenschaftspflichtigen, wettbewerbsfähigeren und transparenteren Handel mit Gütern mit doppeltem Verwendungszweck ermöglichen. Hierbei handelt es sich um eine große Gruppe von Gütern, Materialien, Software und Technologien, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke verwendet werden können.

10.11.2020 Publikation Außenwirtschaft

Pressemitteilung BMWi: Rat und Europäisches Parlament einigen sich auf neue Exportregeln für Dual-Use-Güter

Der Rat der EU unter deutschem Vorsitz und das Europäische Parlament haben sich in ihrer Verhandlungsrunde am Abend des 9. November 2020 auf neue Exportregeln für Dual-Use-Güter geeinigt. Dabei handelt es sich um eine Vielzahl von Gütern, Software und Technologie, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können und deren Ausfuhr aus der EU daher kontrolliert wird.

29.10.2020 Rechtsgrundlage Außenwirtschaft

Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung vom 26. Oktober 2020 (Fundstelle: BAnz AT 28.10.2020 V1)

29.10.2020 Rechtsgrundlage Außenwirtschaft

Runderlass Außenwirtschaft Nr. 4/2020 – Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (Fundstelle: BAnz AT 28.10.2020 B2)

20.10.2023 Publikation Außenwirtschaft

Unverbindlicher Überblick zu den Änderungen im Teil I der Ausfuhrliste

Unverbindlicher Überblick zu den Änderungen im Teil I der Ausfuhrliste

Mikrofon

© Fotolia.com/xy

03.12.2020 Termin Außenwirtschaft

12. Informationstag Exportkontrolle 2020

19.10.2020 Rechtsgrundlage Außenwirtschaft

Bekanntmachung zu den Grundsätzen der Bundesregierung zur Prüfung der Zuverlässigkeit von Exporteuren von Kriegswaffen und rüstungsrelevanten Gütern vom 15. September 2020 (Fundstelle: BAnz AT 19.10.2020 B3)

Herausgeber

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn

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